Kinder vor religiöser Manipulation schützen
| Von Hugo Stamm um 14:51 | [ Allgemeines ] |
Die Uno-Kinderrechtscharta garantiert den Kindern Religionsfreiheit. Sie dürfen also den Glauben selbst bestimmen und müssen vor dem Einfluss unbefugt missionierender Glaubensgemeinschaften geschützt werden. Übrigens garantiert uns auch unsere Verfassung die Glaubens- und Kultusfreiheit.
In der Kinderkonvention heisst es wörtlich:
„Die Vertragsstaaten achten das
Recht des Kindes auf Gedanken-,
Gewissens- und Religionsfreiheit.
(2) Die Vertragsstaaten achten die
Rechte und Pflichten der Eltern
und gegebenenfalls des Vormunds,
das Kind bei der Ausübung
dieses Rechts in einer seiner
Entwicklung entsprechenden
Weise zu leiten.
(3) Die Freiheit, seine Religion oder
Weltanschauung zu bekunden,
darf nur den gesetzlich vorgesehenen
Einschränkungen unterworfen
werden, die zum Schutz
der Öffentlichen Sicherheit, Ordnung,
Gesundheit oder Sittlichkeit
oder der Grundrechte und -freiheiten
anderer erforderlich sind.“
Dieser Artikel ist ein Papiertiger. Ein Beispiel dazu: Schlagen Eltern ihre Kinder oder vernachlässigen sie ihre Gesundheit, so werden sie belangt – falls Nachbarn, Verwandte oder Lehrer die Missstände beobachten. Bei der religiösen Erziehung haben die Eltern praktisch immer einen Blankocheck. Eltern sind wohl kaum je zur Rechenschaft gezogen worden, weil sie ihre Kinder indoktriniert oder in einer Weise religiös erzogen haben, die ihrer Persönlichkeitsentwicklung geschadet hat.
Evident wird diese Situation bei Scheidungen aus religiösen Gründen. Rutscht beispielsweise die Mutter in eine Sekte, esoterische Bewegung oder Freikirche ab, führt dies oft zu unüberbrückbaren Spannungen in der Beziehung der Eltern und zur Scheidung. Der Vater, der unter der Radikalisierung seiner Ehefrau gelitten hat, möchte die Kinder vor der religiösen Beeinflussung durch die Mutter schützen und kämpft für das alleinige Sorgerecht. Doch die Richter berücksichtigen die Glaubensfreiheit der Kinder in aller Regel nicht. Selbst dann nicht, wenn die Mutter einer extremen Sekte angehört.
In ihrer Not wenden sich die Väter oft an mich und suchen Rat. Sie verstehen nicht, dass die Richter kein Gehör dafür haben, dass sie ihre Kinder vor der religiösen Manipulation schützen möchten.
Leider kann ich den Vätern jeweils wenig Hoffnung machen: Bisher ist mir erst ein Fall bekannt, bei dem ein Richter den religiösen Hintergrund der Mutter gewichtet und zu Gunsten des Vaters entschieden hat, und somit auch der Kinder. Dabei handelte es sich um einen Fall aus dem Umfeld der Zeugen Jehovas. (Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Es gibt auch den umgekehrten Fall, wonach der Vater in eine Sekte abrutscht und die Mutter das Opfer ist. Da die Trennungskinder meistens bei den Müttern leben, ist die Situation in solchen Fällen weniger dramatisch.)
Kinder sind der religiösen Indoktrination der Eltern schutzlos ausgeliefert. Sie wissen nicht, was mit ihnen passiert und können sich nicht wehren. Oft sind sie für den Rest des Lebens traumatisch geprägt. Lösen sie sich als Erwachsene von der Sekte oder Glaubensgemeinschaft, bricht oft der Kontakt zu den Eltern ab. Ausserdem droht ihnen die soziale Isolation, weil sie sich bisher vorwiegend im Sektenmilieu bewegt haben.
Es melden sich immer wieder Menschen bei mir, die als Kinder eine strenge religiöse Erziehung „genossen“ haben und voller Ängste sind. Sie möchten sich von der Sekte oder Freikirche lösen, bringen aber die Kraft nicht auf, sich gegen die Familie und ihre Glaubensgemeinschaft zu wehren. Sie stecken voller Neurosen, Komplexe oder gar Psychosen. Oft sehen sie keinen andern Ausweg als den Suizid. (Glücklicherweise schaffen es die wenigsten, diesen Schritt zu vollziehen.) Die Ängste verfolgen sie oft bis in Alter.
Mir ist bewusst, dass die religiöse Erziehung ins Elternhaus gehört. Doch wie beim sexuellen Missbrauch müssten Kinder die Möglichkeit haben, ihre Eltern auch später noch rechtlich zu belangen, wenn sie einer totalitären religiösen Beeinflussung ausgesetzt waren. Dies wäre ein wichtiger Schritt zur Aufklärung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit. Bei den sexuellen Übergriffen hat dies funktioniert, wie uns die Geschichte der letzten 30 Jahre gezeigt hat. Momentan erleben wir eine ähnliche Entwicklung bei den Autorasern. Wir müssen deshalb Wege suchen, um der Kinderkonvention auch beim religiösen Artikel Nachachtung zu verschaffen.
In der Kinderkonvention heisst es wörtlich:
„Die Vertragsstaaten achten das
Recht des Kindes auf Gedanken-,
Gewissens- und Religionsfreiheit.
(2) Die Vertragsstaaten achten die
Rechte und Pflichten der Eltern
und gegebenenfalls des Vormunds,
das Kind bei der Ausübung
dieses Rechts in einer seiner
Entwicklung entsprechenden
Weise zu leiten.
(3) Die Freiheit, seine Religion oder
Weltanschauung zu bekunden,
darf nur den gesetzlich vorgesehenen
Einschränkungen unterworfen
werden, die zum Schutz
der Öffentlichen Sicherheit, Ordnung,
Gesundheit oder Sittlichkeit
oder der Grundrechte und -freiheiten
anderer erforderlich sind.“
Dieser Artikel ist ein Papiertiger. Ein Beispiel dazu: Schlagen Eltern ihre Kinder oder vernachlässigen sie ihre Gesundheit, so werden sie belangt – falls Nachbarn, Verwandte oder Lehrer die Missstände beobachten. Bei der religiösen Erziehung haben die Eltern praktisch immer einen Blankocheck. Eltern sind wohl kaum je zur Rechenschaft gezogen worden, weil sie ihre Kinder indoktriniert oder in einer Weise religiös erzogen haben, die ihrer Persönlichkeitsentwicklung geschadet hat.
Evident wird diese Situation bei Scheidungen aus religiösen Gründen. Rutscht beispielsweise die Mutter in eine Sekte, esoterische Bewegung oder Freikirche ab, führt dies oft zu unüberbrückbaren Spannungen in der Beziehung der Eltern und zur Scheidung. Der Vater, der unter der Radikalisierung seiner Ehefrau gelitten hat, möchte die Kinder vor der religiösen Beeinflussung durch die Mutter schützen und kämpft für das alleinige Sorgerecht. Doch die Richter berücksichtigen die Glaubensfreiheit der Kinder in aller Regel nicht. Selbst dann nicht, wenn die Mutter einer extremen Sekte angehört.
In ihrer Not wenden sich die Väter oft an mich und suchen Rat. Sie verstehen nicht, dass die Richter kein Gehör dafür haben, dass sie ihre Kinder vor der religiösen Manipulation schützen möchten.
Leider kann ich den Vätern jeweils wenig Hoffnung machen: Bisher ist mir erst ein Fall bekannt, bei dem ein Richter den religiösen Hintergrund der Mutter gewichtet und zu Gunsten des Vaters entschieden hat, und somit auch der Kinder. Dabei handelte es sich um einen Fall aus dem Umfeld der Zeugen Jehovas. (Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Es gibt auch den umgekehrten Fall, wonach der Vater in eine Sekte abrutscht und die Mutter das Opfer ist. Da die Trennungskinder meistens bei den Müttern leben, ist die Situation in solchen Fällen weniger dramatisch.)
Kinder sind der religiösen Indoktrination der Eltern schutzlos ausgeliefert. Sie wissen nicht, was mit ihnen passiert und können sich nicht wehren. Oft sind sie für den Rest des Lebens traumatisch geprägt. Lösen sie sich als Erwachsene von der Sekte oder Glaubensgemeinschaft, bricht oft der Kontakt zu den Eltern ab. Ausserdem droht ihnen die soziale Isolation, weil sie sich bisher vorwiegend im Sektenmilieu bewegt haben.
Es melden sich immer wieder Menschen bei mir, die als Kinder eine strenge religiöse Erziehung „genossen“ haben und voller Ängste sind. Sie möchten sich von der Sekte oder Freikirche lösen, bringen aber die Kraft nicht auf, sich gegen die Familie und ihre Glaubensgemeinschaft zu wehren. Sie stecken voller Neurosen, Komplexe oder gar Psychosen. Oft sehen sie keinen andern Ausweg als den Suizid. (Glücklicherweise schaffen es die wenigsten, diesen Schritt zu vollziehen.) Die Ängste verfolgen sie oft bis in Alter.
Mir ist bewusst, dass die religiöse Erziehung ins Elternhaus gehört. Doch wie beim sexuellen Missbrauch müssten Kinder die Möglichkeit haben, ihre Eltern auch später noch rechtlich zu belangen, wenn sie einer totalitären religiösen Beeinflussung ausgesetzt waren. Dies wäre ein wichtiger Schritt zur Aufklärung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit. Bei den sexuellen Übergriffen hat dies funktioniert, wie uns die Geschichte der letzten 30 Jahre gezeigt hat. Momentan erleben wir eine ähnliche Entwicklung bei den Autorasern. Wir müssen deshalb Wege suchen, um der Kinderkonvention auch beim religiösen Artikel Nachachtung zu verschaffen.
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